Abmahnung der Kanzlei U+C im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG und der Multi Media Verlag GmbH

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Auch in der 18. Kalenderwoche Woche erreichten uns wieder Abmahnungen der Rechtsanwälte U+C im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG und der Multi Media Verlag GmbH wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an pornografischen Filmwerken.

Neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung wird in den Abmahnungen jeweils ein Pauschalbetrag in Höhe von 650,00 € gefordert.

Sind auch Sie durch die Kanzlei U+C abgemahnt worden, sollte Folgendes beachtet werden:

  • Geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht in anliegender Form ab, diese enthält ein Schuldeingeständnis, so dass Sie sich bei Abgabe in dieser Form nicht mehr gegen den Vorwurf verteidigen können.
  • Die Unterlassungserklärung sollte modifiziert, d. h. durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt möglicherweise abgeändert abgegeben werden.
  • Beachten Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Bleiben Sie auf gar keinen Fall untätig.
  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu U+C auf.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten und entwerfen Sie eine vernünftige Strategie zur Verteidigung mit Ihrem beratenden Anwalt.

Noch etwas zum Schluss:

Scheuen Sie auf gar keinen Fall, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch wenn es sich bei dem streitgegenständlichen Film um ein Pornofilmwerk handelt.

Wir und auch im Urheberrecht tätige Kollegen haben hiermit jeden Tag zu tun, wissen damit umzugehen und begegnen der Problematik mit der nötigen Professionalität und Diskretion.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sofern die Gefahr von weiteren Abmahnungen besteht. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen. Wir vertreten bundesweit.


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