Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für "Dom Hemmingway"

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Derzeit liegen unserer Kanzlei mehrere aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer, darunter eine wegen des Vorwurfs, das Filmwerk „Dom Hemingway“ öffentlich zugänglich gemacht zu haben, an dem die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH die Rechte innehat, zur rechtlichen Überprüfung vor.

Der Vorwurf lautet auf ein öffentliches Zugänglichmachen des Filmwerkes über eine Internettauschbörse.

Hinweis

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form ungeprüft! Denn diese Erklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden, wodurch bereits im Vorfeld mögliche Einwendungen gegen den Vorwurf abgeschnitten werden.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von dem Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 € gefordert.

Schadensersatzhöhe

Als Schadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 600,00 € angesetzt. Dieser Betrag ist unserer Ansicht nach als überhöht zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass entsprechend niedrigere Streitwerte von Teilen der Rechtsprechung als angemessen angesehen werden.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Häufig hören wir den Rat, man könne doch die Abmahnung ganz einfach ignorieren. Dem ist definitiv nicht so. Sowohl die Kanzlei Waldorf Frommer wie auch andere in diesem Bereich tätige Kanzleien strengen konsequent gerichtliche Verfahren an, sobald keine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt. So haben wir bereits einige Mandanten, die vorher im außergerichtlichen Bereich nicht vertreten waren, in gerichtlichen Verfahren vertreten können. Es bietet sich in nahezu jedem Fall an, die Angelegenheit einer außergerichtlichen Erledigung zuzuführen. Alleine aus wirtschaftlichen Aspekten sollte hier eine anwaltliche Beratung in Betracht gezogen werden.

Wir sind auf das Abmahnwesen spezialisiert und haben bereits eine dreistellige Anzahl von Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Wir kennen deren Reaktionsweise, was Ihr Vorteil im Falle einer Abmahnung sein kann.

Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist jedenfalls ein schlechter Rat!

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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