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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer iiAd LEONINE Distribution GmbH (Mile 22, Film)

  • 1 Minuten Lesezeit

Wir vertreten aktuell einen Mandanten gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH vom 13.08.2020

In der Abmahnung wird der Upload des Filmwerkes

Mile 22

über ein bittorrent Netzwerk vorgeworfen.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz und Abmahnkosten in Höhe von 915,00€

Rechtslage:

In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht (Filesharing).

In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Ratschlag:

Wir raten dazu auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann.

Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E-Mail unter info@dregeriplegal.de zu.

 

 


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