Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Looper“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet aktuell im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung von deren Repertoire in einer Internettauschbörse.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk „Looper" weltweit allen Nutzern der Tauschbörse BitTorrent zum Herunterladen angeboten zu haben.

In der Abmahnung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450 Euro sowie der Ersatz von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 556 Euro gefordert.

Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung:

Es ist nicht zu empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben. Zwar wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung in den meisten Fällen sinnvoll sein. Jedoch sind die den Abmahnungsschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und müssen modifiziert werden.

Auch kann nicht dazu geraten werden, die Abmahnung einfach zu ignorieren wie dies in Internetforen häufig empfohlen wird. Die in der Abmahnung gesetzten Fristen müssen auf jeden Fall beachtet werden.

Keinesfalls sollten Sie ohne vorherige Prüfung des Sachverhalts die geforderten Beträge bezahlen. Häufig lässt sich zumindest eine Reduzierung der Forderung erreichen.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Gerne berate ich Sie bundesweit.

Die Bearbeitung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte kann zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis übernommen werden. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen von Beratungshilfe ist möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

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