Veröffentlicht von:

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Warrior"

  • 2 Minuten Lesezeit

Täglich erhalten Inhaber eines Internetanschlusses Abmahnungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in sogenannten Filesharing-Börsen. In dem vorliegenden Fall geht es um den Film Warrior, der die Geschichte zweier MMA-Kämpfer erzählt. So wie in dem Film muss man sich auch im realen Leben manchmal zur Wehr setzen. Zum Beispiel dann, wenn einem vorgeworfen wurde, den Film Warrior unerlaubt verbreitet zu haben und in diesem Zusammenhang mit einer Forderung in Höhe von 956,00 Euro konfrontiert wird. In der Waldorf Abmahnung wird jedoch nicht nur Geld sondern auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Da die wenigsten Empfänger solch eines Schreibens wissen, was nach dem Erhalt zu tun ist, bietet der Beitrag in diesem Portal grundlegende Informationen zu dem Thema. Natürlich kann in diesem Rahmen nicht auf jeden Fall eingegangen werden. Für eine konkrete Berücksichtigung aller Umstände muss ein konkretes Gespräch für ihren Fall geführt werden.

Wenn Sie sich für die Beauftrag eines Anwalts entscheiden, dann berücksichtigen Sie folgendes:

  1. Oft bieten Kanzleien (Wie auch wir) eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung an.
  2. Nehmen Sie Abstand von Kanzleien, die die anfallenden Kosten für eine Verteidigung nicht schriftlich bestätigen bzw. vorher im Rahmen einer Pauschale festlegen.
  3. Suchen Sie eine Kanzlei, die sich in der Materie auskennt.

Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film Warrior sollten Empfänger folgendes beachten:

  1. Lassen Sie die Abmahnung prüfen.
  2. Nicht immer muss die volle Forderungssumme gezahlt werden.
  3. Es muss geprüft werden, wer die Rechtsverletzung unter welchen Umständen begangen hat.
  4. Zahlen Sie nicht vorschnell und ungeprüft die geforderte Summe.
  5. Geben Sie nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ab. 
  6. Lassen Sie sich beraten und informieren Sie sich.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Film Warrior erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema