Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH durch Cyfire Rechtsanwälte erhalten?

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Die Knieper Verwaltungs GmbH lässt seit Jahren vermeintliche Urheberrechtsverstöße von den Rechtsanwälten Albrecht Bischoff abmahnen. Auch aktuell liegt uns eine solche Abmahnung zur Verteidigung des Abgemahnten vor, dieses Mal ausgesprochen durch die Kanzlei Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) aus Frankfurt. Der Abgemahnte soll die Fotografie einer angerichteten Speise auf seinem Internetauftritt öffentlich zugänglich gemacht haben. Die Knieper Verwaltungs GmbH sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dieser Fotografie. Dipl. Ing. Folkert Knieper habe das Bild professionell angefertigt. Die Knieper Verwaltungs GmbH habe er eigens zum Zwecke des Schutzes seine Urheberrechte gegründet. Auf dem unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Internet-Kochbuch sei die streitgegenständliche Fotografie ursprünglich veröffentlicht. Der Abgemahnte habe die Fotografie genutzt, ohne über eine Nutzungsberechtigung zu verfügen. 

Vorab:

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar einer einstweiligen Verfügung bzw. Klageschrift der Knieper Verwaltungs GmbH und der Cyfire Rechtsanwälte vor? Dann können Sie uns –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung kontaktieren. Wenn Sie uns die Unterlagen per Mail (info@wd-recht.de) zusenden und Ihre Rufnummer hinterlassen, melden wir uns gerne zeitnah bei Ihnen zurück.

Was fordert die Knieper Verwaltungs GmbH?

Nach Auffassung der Cyfire Rechtsanwälte liegt eine Verletzung der §§ 15, 16, 19 a, 31 Abs. 3 UrhG vor, so dass die Knieper Verwaltungs GmbH Ansprüche gem. §§ 97 Abs. 1, Abs. 2, 97 a Abs. 1, 101 Abs. 1 UrhG geltend machen lässt. Im Einzelnen wird folgendes verlangt:

  • Beseitigung der vorgeworfenen Veröffentlichung(en)
  • Unterlassung, d.h. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten
  • Auskunft
  • Erklärung, dass eine Schadenersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkannt wird

Anstelle einer Auskunft und einer darauf basierenden Schadensberechnung wird dem Abgemahnten angeboten, den Lizenzschadenersatz für die Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr nach der MFM-Tabelle zu berechnen, nebst eines Verletzerzuschlags von 100% aufgrund fehlenden Urhebervermerks (hier insges. gut 3.000,00 EUR zzgl. Rechtsanwaltsgebühren).

Wie ist zu reagieren?

Der Abgemahnte sollte mit der Abmahnung keinesfalls leichtfertig umgehen oder diese ignorieren. Insbesondere die gesetzten Fristen gilt es einzuhalten. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes könnte die Gegenseite unmittelbar ein gerichtliches Verfahren anstrengen, welches mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden wäre. Dennoch sollte weder voreilig der eigenständige Kontakt mit den Rechtsanwälten der Gegenseite gesucht, noch vorschnell die der Abmahnung beiliegende (von den Gegnern vorformulierte) Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden. Denn mit Abgabe der Erklärung geht eine erhebliche Bindungswirkung einher, die dem Abgemahnten in der Regel nicht bewusst ist. Die leichtfertige Unterzeichnung kann immense negative finanzielle Konsequenzen haben. Aus diesem Grund ist es unbedingt ratsam, juristischen Rat einzuholen und rechtzeitig einen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechtes zu Rate zu ziehen.

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

    Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit!

    Durchgehend persönliche Ansprechpartner!

    Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars!

    Unkomplizierte und schnelle Kommunikation!

Sie erreichen uns unter:

 Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de

Unsere Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


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