Abmahnung der MSC Technologies System GmbH: „Galaxy“ und GALAXY“ (Markenrecht)

  • 2 Minuten Lesezeit
  1. Wer mahnt ab?

Mein heutiger Rechtstipp behandelt eine Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts. Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel markenrechtliche Abmahnungen aus.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die Verletzung von Markenrechten der MSC Technologies System GmbH an der Marke „GALAXY“ (deutsche Marke) bzw. „Galaxy“ (Gemeinschaftsmarke) verletzt zu haben.

  1. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben 3 Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten (mehrere tausend Euro),
  • Auskunftserteilung.

Unser ausdrücklicher Rat: Bitte nichts vorschnell unterschreiben bzw. nicht vorschnell zahlen!

  1. Muss ich auf die Abmahnung reagieren, oder handelt es sich um Abzocke?

Es handelt sich bei der Abmahnung nicht um Abzocke. Zwar sollten Sie das Abmahnschreiben ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber nicht.

Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist, weil auch nur in diesem Fall ein dringender Handlungsbedarf bestünde. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und die behaupteten Forderungen zu bestreiten.

Sollte die Prüfung ergeben, dass die Vorwürfe gerechtfertigt sind, so sollte innerhalb der Frist eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden (bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren drohen kann). Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Als Fachanwalt für IT-Recht und zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann ich auf eine langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen zurückblicken.

  1. Erste Hilfe-Tipps bei Abmahnungen
  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren.
  • Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen.
  • Fristen einhalten.
  • Keine vorschnelle Zahlung der Abmahnkosten.
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel wegen angeblicher Verletzung der Marke „Galaxy“ bzw. „GALAXY“ erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch telefonisch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsverteidigung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema