Abmahnung im Markenrecht: So schützen Sie Ihre Marke

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Wenn Dritte ohne Ihre Zustimmung Ihre Marke verwenden oder eine ähnliche Marke im geschäftlichen Verkehr einsetzen, können Sie als Markeninhaber eine Abmahnung aussprechen. Eine Markenrechtsabmahnung ist ein wirksames Mittel, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine weitere Verletzung zu verhindern. Hier erfahren Sie, wie Sie richtig vorgehen, wenn Sie eine Abmahnung im Markenrecht aussprechen möchten.

Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?

Eine markenrechtliche Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, die ein Markeninhaber an eine Person oder ein Unternehmen richtet, wenn dessen Verhalten gegen die Rechte des Markeninhabers verstößt. Ziel der Abmahnung ist es, den Rechtsverstoß zu beenden und den Verletzer zur Unterlassung des rechtswidrigen Handelns zu bewegen. Häufig wird der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt, die der Verletzer unterschreiben muss, um eine Vertragsstrafe bei künftigen Verstößen zu vermeiden. Zudem können der Markeninhaber Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten fordern.

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Wann sollten Sie eine Abmahnung aussprechen?

Eine Abmahnung im Markenrecht sollten Sie dann erwägen, wenn jemand Ihre Markenrechte verletzt. Typische Markenrechtsverletzungen sind etwa Plagiatverkauf, unbefugte Werbung mit einer fremden Marke, Verwendung Ihrer Marke als Domainnamen oder auch die sog. Metatag-Werbung , also die unzulässige Nutzung einer fremden Marke in Online-Werbung, um über Suchmaschinen Käufer anzuziehen

Bevor Sie eine Abmahnung verfassen, müssen Sie also sicherstellen, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Wann eine Marke verletzt wird, ist in § 14 MarkG geregelt. Markenrechtsverletzungen können vielfältige Ausprägungen annehmen. Es ist daher sinnvoll den Sachverhalt durch einen im Markenrecht erfahrenen Anwalt bewerten zu lassen.


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Inhalt der Abmahnung

Eine Abmahnung im Markenrecht muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen. In der Regel sollte sie folgende Punkte beinhalten:

  • Darstellung des Sachverhalts: Genaues Aufzeigen, wie die Marke verletzt wurde.
  • Rechtliche Begründung: Warum die Verwendung der Marke eine Rechtsverletzung darstellt.
  • Aufforderung zur Unterlassung: Der Abgemahnte muss das weitere unbefugte Verwenden der Marke unterlassen.
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte muss eine Erklärung unterzeichnen, mit der er sich verpflichtet, die Verletzung künftig zu unterlassen und eine Vertragsstrafe zu zahlen, falls er erneut gegen die Marke verstößt.
  • Forderung nach Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten: In der Abmahnung können Sie Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten geltend machen.

Unterstützung durch Anwalt

Obwohl es grundsätzlich möglich ist, eine Abmahnung selbst zu formulieren, empfehlen wir dringend, einen Anwalt für Markenrecht zu Rate zu ziehen. Dieser kann sicherstellen, dass alle relevanten Punkte korrekt formuliert sind und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können, ohne dass Sie unnötige Risiken eingehen.

Sollten Sie also gegen eine Markenrechtsverletzung mittels Abmahnung vorgehen wollen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Vy – Brix Lange Verweyen unterstützt  Sie diesbezüglich gerne!


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Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash


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