Abmahnung der Naketano GmbH durch die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Haben Sie eine Abmahnung der Naketano GmbH erhalten?

Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel aus München mahnt in dem uns vorliegenden Fall die Verletzung von eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern sowie die rechtswidrige Verwendung einer eingetragenen Wortmarke im Bereich Bekleidung ab. Konkret beanstandet wurde das Angebot von Jacken und Hoodies, die ohne Einwilligung der Naketano GmbH deren Designs kopierten und die Wortmarke „Brave New World“ verwendeten.

2. Was wird gefordert?

Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in dem uns vorliegenden Fall vorsieht, für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafe von 1.500,00 EUR zu bezahlen.

Des Weiteren wird die Erstattung von Abmahngebühren verlangt. Als Gegenstandswert sind 200.000 EUR angenommen worden. Auf dieser Basis beträgt die von Lorenz Seidler Gossel angesetzte 1,8-fache Geschäftsgebühr 3.643,40 EUR netto.

Unsere Bearbeitung dieser Abmahnung für Sie können wir Ihnen u. U. deutlich günstiger anbieten.

3. Wie sollten Sie reagieren?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Naketano GmbH oder einer anderen Mandantin der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel erhalten haben, mag es verlockend erscheinen, die bereits vorbereitete Unterlassungserklärung einfach erst einmal zu unterschreiben, um die Angelegenheit schnell zu erledigen. Dabei sollten Sie allerdings – allein im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe – äußerste Vorsicht walten lassen. Des Weiteren enthält die vorbereitete Unterlassungserklärung auch u. a. bereits die Verpflichtung zur Kostenerstattung. In keinem Fall sollten Sie hier am falschen Ende sparen. Wissen Sie z. B. dass, wenn Sie auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay handeln, Sie auch für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst, wenn Sie das Verhalten des Betreibers vorher überhaupt nicht beauftragt haben? Lassen Sie sich fachlich beraten, bevor Sie durch falsche Selbsthilfe Ihre Situation derart verfahren haben, dass man für Sie nichts mehr tun kann und Sie über 30 Jahre an einer unkündbaren Unterlassungserklärung leiden.

4. Unsere Empfehlungen für Sie:

a. Nehmen Sie persönlich keinen Kontakt mit der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel oder der Naketano GmbH auf!

b. Geben Sie keine vor- oder selbst gefertigte Unterlassungserklärung ab und unterschreiben Sie nichts!

c. Erteilen Sie noch keine Auskünfte oder zahlen Abmahnkosten/Schadensersatz!

d. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum Dr. Damm & Partner?

Ein Fachanwalt ist in der Regel nicht teurer als ein Allgemeinanwalt. Er hat allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat z. B. eine ganz erhebliche Erfahrung im Design-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Und dies ist entscheidend für Abmahnungen der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel. In unserer Kanzlei werden fast ausschließlich Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht bearbeitet. Wir konzentrieren uns für Sie auf einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden uns in diesem jedes Jahr fort.

Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf unserer Kanzleiwebseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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