Abmahnung der Nimrod Bockslaff Scheffen Rechtsanwälte iAd astragon Software GmbH/ rondomedia GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit kurzem mahnt die Kanzlei Nimrod Bockslaff Scheffen Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen an vornehmlich Computerspiel-Simulationen in Internettauschbörsen ab. Die Abmahnungen ergehen im Auftrag der Rechteinhaber der astragon Software GmbH sowie der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH.

Bisher sind folgende Werke Gegenstand der ausgesprochenen Abmahnungen:

  • Landwirtschafts-Simulator
  • Flughafen Feuerwehr Simulator
  • Baumaschinen-Simulator 2012
  • Eisenbahn Simulator 2012
  • THW Simulator 2012
  • Truck-Simulator (World-Edition)
  • Rettungswagen-Simulator 2012

Zur Abgeltung des Unterlassungs- und Erstattungsanspruch (Rechtsverfolgungskosten) wird in dem Abmahnschreiben ein Vergleichsbetrag von 850,00 € gefordert.

Achtung

Immer noch geistert in vielen Internetforen der Ratschlag herum, man solle die Abmahnungen einfach ignorieren und Gras über die Sache wachsen lassen. Fehler! Beachten Sie bitte zunächst, dass Sie nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen generell als „Abzocke" oder „Betrug" zu ignorieren.

Laut Pressemitteilung des Amtsgerichtes München sind dort derzeit über 1.400 Klagen gegen mutmaßliche Filesharer anhängig. Dieser Trend bestätigt die zunehmende härtere Gangart der Rechteinhaber.

Weiterhin ist problematisch, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Hiervor muss ausdrücklich gewarnt werden! Die jeweils beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet unserer Auffassung eine zu weitreichende Erklärung und enthält ein Schuldanerkenntnis. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können.

Was kann ein fachkundiger Rechtbeistand für Sie erreichen?

In erster Linie sollte das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners sein. Die Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung, gibt Ihnen die Sicherheit sich nicht über das Notwendige hinaus sich der Gegenseite zu verpflichten. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Um die Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen uns unter 0211-98397654.

Wichtig: Die Bearbeitung eines Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten festen Pauschalvergütung!

Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema