Abmahnung der reFX Audio Software Inc. durch Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalts GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere Abmahnung der reFX Audio Software Inc. vor, die sich von der Rechtsanwalts GmbH WeSaveYourCopyrights vertreten lassen. Wir haben bereits 2013 über solche Abmahnung berichtet, vgl.:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wesaveyourcopyrights-mahnen-fuer-die-refx-audio-software-inc-ab_039405.html

Was ist Gegenstand der Abmahnung der reFX Audio Software Inc.?

Gegenstand der Abmahnung ist das Computerprogramm reFX Nexus 2. Das Programm soll von dem Abgemahnten in einem BitTorrent-Netzwerk verfügbar gemacht worden sein. Auch hier beruft sich die reFX Audio Software Inc. auf die ermittelte IP-Adresse, die vom Access-Provider, hier der Deutsche Telekom AG, dem Anschluss des Abgemahnten zugeordnet worden sei. Durch das Herunterladen auch nur von Teilen der Software habe der Abgemahnte angesichts der Gegebenheiten in dem Netzwerk auch an der Verfügbarmachung für weitere Nutzer mitgewirkt, sodass eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) vorzuwerfen sei. 

Was fordert die reFX Audio Software Inc.?

Die reFX Audio Software Inc. fordert vom Abgemahnten 

- die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens

- die Zahlung eines (Lizenz-) Schadenersatzes

- die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren 

Ansprüche auf Auskunft und Herausgabe/Vernichtung bleiben zudem vorbehalten. 

Das Unterlassungsversprechen sollte keinesfalls ohne Modifikationen abgegeben werden. Die Zahlungsforderungen werden erst unter ausführlicher Begründung hochgerechnet, um sie dann im Rahmen eines Vergleichsangebotes „Günstig“ auf den angebotenen Vergleichsbetrag abzusenken (hier auf 3.000,00 EUR). 

Je nach Sachlage sind hier unterschiedliche Möglichkeiten denkbar und ggf. ratsam, wie mit den Forderungen umgegangen werden kann. Da es sich hier um einzelfallbezogene Entscheidungen handelt, bedarf es für den konkreten Rechtsrat daher zunächst einer vorherigen Prüfung der konkreten Umstände.

Dr. Wallscheid & Drouven | kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


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