Abmahnung der Römer Systems GmbH durch die Kanzlei Ihr Anwalt 24 | Markenrechtsverstoß: „KODRA“
- 2 Minuten Lesezeit
Die Abmahner
Das seit 1988 bestehende Unternehmen Römer Systems GmbH ist in Olpe/Biggesee ansässig und stellt modische und funktionelle Motorradbekleidung her. Das Unternehmen beliefert rund 2500 Händler und führt die firmeneigene Marke „KODRA“ unter der Registernummer: 004134789.
Die Kanzlei „Ihr Anwalt 24“ spricht im vorliegenden Fall die markenrechtliche Abmahnung für das Unternehmen aus.
Der Vorwurf
Die Marke „KODRA“ werde widerrechtlich genutzt und dies verstoße somit gegen die Grundsätze des Markenrechts. Eine markenrechtliche Abmahnung ist die Folge.
Die Forderung
Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und für die Anwaltskosten in Höhe von 2.636,90 € (Gegenstandswert: 200.000 €) zzgl. Ermittlungskosten aufkommen.
Unsere Einschätzung
Lassen Sie die Sachlage sowie die Abmahnung unbedingt durch einen fachkundigen Anwalt überprüfen, da nicht jede Abmahnung rechtmäßig erfolgt. Zudem ist es wichtig, dass die Unterlassungserklärung im Detail geprüft wird: Zumeist sind diese sehr weit formuliert, sodass die Rechte des Betroffenen in einem unverhältnismäßigen Maße eingeschränkt werden und die Gefahr der Geltendmachung der Vertragsstrafe damit zu hoch ist.
Generell darf eine fremde Marke in der Tat nur mit Zustimmung durch den Inhaber genutzt werden. Das ausschließliche Recht liegt somit beim Inhaber der Marke (§ 14 Abs. 1 MarkenG). Nutzen Sie die fremde Marke ohne Zustimmung, liegt ein Verstoß vor, der in Form einer Abmahnung sanktioniert werden darf (§ 14 Abs. 5 MarkenG).
Unser Rat
Wir beraten Sie gerne und nehmen zudem eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Sollte sich herausstellen, dass die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, nehmen wir eine zulässige Modifizierung vor, um Sie vor einer unverhältnismäßigen Gefahr der Vertragsstrafe zu schützen.
Unterzeichnen Sie deshalb erst nach Rücksprache mit uns die Unterlassungserklärung und nehmen Sie vorher keine voreiligen Zahlungen vor. Gerne stehen wir Ihnen in Ihrem individuellen Fall unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
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