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Abmahnung der Ruhrkanzlei im Auftrage des 1. Fußball- und Sportverein Mainz 05 e. V.

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In der letzten Woche wurde mir eine aktuelle Abmahnung der Ruhrkanzlei im Auftrage des 1. Fußball- und Sportverein Mainz 05 e. V. vom 07.12.2022 zur Ersteinschätzung vorgelegt.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) zugrunde. Konkret wird ein Verstoß gegen das unter Ziffer 9 festgeschriebene Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen ein Ticket für das Spiel von Mainz 05 gegen Eintracht Frankfurt über ebay- Kleinanzeigen angeboten zu haben.

In den ATGB heißt es:

„(2) Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, 

a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf anzubieten, …“

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €

Ratschlag:

Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft werden, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmahnung auch wirksam sind. Der Verein muss sich zunächst an die im Ticketsystem registrierten Ticketerwerber halten und sich an diesen bei ermittelten Ticketangeboten zu den erworbenen Tickets wenden. Vielfach werden Karten jedoch privat weitergegeben und tauchen am Ende einer solchen Kette im Internet auf.

Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisiertem Fachanwalt beraten!

Kostenfreie Ersteinschätzung!

Ich biete Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe an. Senden Sie mir Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an: info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail zurück.

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DREGER IP LEGAL 

Rechtsanwalt Dirk Dreger

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Telefon: 0211/69155122

E-Mail: info@dregeriplegal.de

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