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Abmahnung RuhrKanzlei im Auftrage von Eintracht Frankfurt ( Eintrittskarten)

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Auch in dieser Woche erreichte mich eine Anfrage zu einer Abmahnung der RuhrKanzlei aus Dortmund im Auftrag der Eintracht Frankfurt Fußball AG vom 17.10.2022.

In der Abmahnung wird abermals das Anbieten von Eintrittskarten über eine nicht autorisierte Verkaufsplattform gerügt. Konkret geht es um zwei Tickets für das Spiel von Eintracht Frankfurt gegen Borussia Dortmund, die über ebay Kleinanzeigen angeboten wurden.

Unter Verweis auf Ziffer 9.2. der ATGB wird folgendes gefordert:

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €

Abmahnung berechtigt?

Das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot ist bereits gerichtlich mehrfach bestätigt worden. Allerdings setzt die Berechtigung einer solchen Abmahnung auch voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam sind. Nicht der Fall ist dies beispielsweise, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat.

Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.

Lassen Sie Ihren Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

„Erste Hilfe“ für Abgemahnte:

  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Kontakt zu hochspezialisiertem Fachanwalt aufnehmen!

Kostenfreie Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!


Ich biete Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe an und schätze Ihren Fall im Wege einer Ersteinschätzung kostenfrei ein.

Senden Sie mir Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail zurück.

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