Abmahnung der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung durch die Schlüter Graf Rechtsanwälte

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Die Schlüter Graf Rechtsanwälte PartG mbB aus Dortmund haben für die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. einen Versicherungsmakler abgemahnt.

Die Vorwürfe

Die Schlüter Graf Rechtsanwälte werfen dem abgemahnten Versicherungsmakler vor, Versicherte der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung per E-Mail kontaktiert zu haben, ohne dass die Versicherten im Voraus ihre Einwilligung mit entsprechender Kontaktaufnahme erklärt hätten.
Durch die unzulässige Kontaktaufnahme per E-Mail ohne vorherige Einwilligung habe der Versicherungsmakler einen Wettbewerbsverstoß nach § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG begangen.

So heißt es in der Vorschrift:

„[…] (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder […].
Im vorliegenden Fall soll laut der Rechtsanwälte keine vorherige Einwilligung durch die Versicherten erfolgt sein.

Die Forderungen:

•    Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
•    Erteilung von Auskünften, § 242 BGB
•    Zahlungen von Schadensersatz, § 9 UWG
•    Zahlung von Aufwendungsersatz für die Abmahnung i. H. v. 1.242,84 €

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung erhalten?

Dann sollten Sie zunächst weder eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben noch etwaige Zahlungen tätigen. Wichtig ist, dass Sie zur Überprüfung Ihres Sachverhalts einen Anwalt einschalten, der sich mit Wettbewerbsrecht auskennt. Mit Hilfe Ihres Anwalts können Sie zunächst erörtern, ob ein Wettbewerbsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden bzw. können weitere Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ferner wird innerhalb der fachanwaltlichen Beratung erörtert, wie man sich insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verhalten hat.

Unsere Kanzlei ist für Sie da!

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u. a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert und ist bundesweit für Sie da. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen vertraut und konnten nahezu ausschließlich unsere Mandanten eine zufriedenstellende und optimale Lösungsstrategie entwickeln. Dies schlägt sich insbesondere darin nieder, dass wir in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnverfahren erfolgreich bestritten haben. Rufen Sie uns ganz einfach kostenlos für eine Ersteinschätzung an!


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