Abmahnung der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH durch Hofstetter Schurack & Partner|"VDE"

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Die Abmahner

Vorliegend mahnt die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH mit Unterstützung der Anwälte Hofstetter Schurack & Partner zahlreiche Markenrechtsverletzungen ab. 

Die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH ist Lizenznehmerin des VDE Verbandes, das Zeichen „VDE“ ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DMPA) eingetragen.

Der Vorwurf 

Im vorliegenden Fall wird eine Markenrechtverletzung geltend gemacht. Die eingetragene Marke „VDE“ wurde ohne gültige VDE-Zeichengenehmigung genutzt. 

Forderung

Die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafe von 7.500,00 € vorsieht, wenn erneut gegen das Gesetz verstoßen wird. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert, Auskunft zu erteilen, Schadensersatz zu leisten, die Angebote zu korrigieren sowie die Kosten für die Abmahnung zu übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf 2.912,00 € (Streitwert: bis zu 200.000,00 €). 

Unsere Einschätzung

Die VDE führt nicht nur eine Internetseite, auf der mit Verfolgung von Markenrechtsverletzungen gedroht wird, sondern mahnt in der Tat Verletzungen ab. Dies zeigt, dass mit den Abmahnungen der VDE GmbH nicht zu spaßen ist.

Auch das Gesetz sieht eine Rechtswidrigkeit in der Verwendung von Marken ohne Zustimmung des Inhabers. § 14 Abs. 2 MarkenG untersagt Dritten die Verwendung einer fremden Marke ohne Zustimmung sowie die eines sehr ähnlichen Zeichens, welches zu einer Verwechslung und Verwirrung der Verbraucher führen könnte. 

Die Unterlassungserklärung der VDE GmbH ist sehr weitgehend formuliert, sodass schon minimal ähnliche Handlungen zu einer Geltendmachung der Vertragsstrafe führen könnten. Dies führt zu einer Beeinträchtigung des Abgemahnten in einem unverhältnismäßigen Rahmen. 

Unser Rat

Wir raten Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung einen Anwalt aufzusuchen. Wir beraten Sie gerne in Ihren Rechten und nehmen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Zudem modifizieren wir Ihre Abmahnung und grenzen den Inhalt zu Ihren Gunsten ein. Unterschreiben Sie deshalb nie die Unterlassungserklärung, ohne diese zuvor von einem Anwalt prüfen zu lassen. Eine Unterlassungserklärung im Standardformat oder ggf. in einem sehr unspezifischen Rahmen kann Sie binden und Sie somit in Ihrem Handlungsspielraum einschränken. 

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Gerne nehmen wir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Sprechen Sie uns an!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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