Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtswidrig?

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch die Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinz & Stillner sind zwischenzeitlich hinlänglich bekannt. Auch eine Mandantin meiner Kanzlei wurde im letzten Jahr abgemahnt, weil sie nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg u.a. Verbrauchern im Online-Möbelhandel unzulässig das Widerrufsrecht beschränkt hätte. Meine Mandantin und ich waren hingegen der Meinung, dass kein Widerrufsrecht bestünde, weil es sich bei dem Möbel um eine Anfertigung auf Kundenspezifikation hin gehandelt hat. Wir hielten die Abmahnung insgesamt für rechtswidrig.

Verbraucherin zieht vor Gericht

Der Fall ging vor Gericht: Die Verbraucherin, die sich an die Verbraucherzentrale gewandt hatte, klagte auf Erstattung des (Teil-) Kaufpreises, der ihr aufgrund des vermeintlich bestehenden und von ihr ausgeübten Widerrufsrechts zustünde. Die Verbraucherin war sich ihrer Sache sicher, schließlich hatte ja auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in dem Fall bereits eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegenüber meiner Mandantin ausgesprochen.

AG Siegburg pro Unternehmer

Das Amtsgericht Siegburg, vor dem Fall verhandelt wird, beurteilt die Rechtslage allerdings komplett anders als die Verbraucherzentrale. In einem Hinweisbeschluss vom 13.06.2014 (Az. 115 C 10/14) gelangte es schon zu der Auffassung, dass das von meiner Mandantin an die Verbraucherin verkaufte Schlafsofa vom „Widerrufsrecht ausgeschlossen“ wäre, da es sich insoweit um eine Anfertigung auf Kundenspezifikation hin gehandelt hätte. Das Urteil im Rechtsstreit folgt in Kürze.

Verbraucherzentrale B-W schießt übers Ziel hinaus

Was heißt das nun genau? Zunächst, dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im letzten Jahr eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen hatte zu einem Sachverhalt, indem die Rechtslage nicht eindeutig war. Dies hätte nicht passieren dürfen. Denn nun drängt sich der Eindruck auf, dass der Verband Unternehmer wie meine Mandantin zu Unrecht gängeln und schikanieren wollte.

Weiter bedeutet dies, dass Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch künftig genau überprüft werden sollten. Denn möglicherweise schießt der Verband auch in anderen Sachverhalten / Abmahnungen weit über das eigentlich legitime Ziel des Verbraucherschutzes hinaus.

Das vollständige Urteil des Amtsgerichts Siegburg wird hier besprochen werden, sobald es vorliegt.

Tobias Kläner, Rechtsanwalt


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