Abmahnung der Wigento GmbH wegen irreführender Angaben

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Mit Anwaltsschreiben vom 24.04.2018 spricht die Wigento GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 2, 92224 Amberg, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber auf dem Marktplatz eBay aus.

Die Wigento GmbH lässt mit der Abmahnung mitteilen, einen Onlineshop zu betreiben, mittels welchem verschiedene Zubehörteile und Accessoires für Mobiltelefone vertrieben werden, u. a. Etuis für Smartphones, Tablets und sonstige Handys.

Die Wigento GmbH habe erfahren müssen, dass der Adressat der Abmahnung auf dem Marktplatz eBay eine Tasche für ein Smartphone anbiete, dort in der Titelbeschreibung die Bezeichnung „Leder“ angebe, in der Artikelbeschreibung aber der Hinweis erteilt werde, dass es sich bei dem Material des feilgebotenen Artikels um Kunstleder handle.

Mit der Bezeichnung „Leder“ in der Artikelüberschrift würde so eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG vorgenommen werden, da die Tasche ausweislich der Artikelbeschreibung eine davon abweichende andere Stoffeigenschaft aufweise.

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird namens und kraft Vollmacht der Wigento GmbH im Rahmen des Abmahnschreibens ferner zur Auskunft und Rechnungslegung aufgefordert.

So soll gegenüber der Wigento GmbH eine „nachvollziehbare Aufstellung“ über Anzahl, beworbenes Produkt, Einkaufspreis und Verkaufspreis für sämtliche Angebote, in welchen die Bezeichnung „Leder“ verwendet worden ist, obwohl das beworbene Produkt nicht aus Leder stammt, übermittelt werden.

Ferner wird die Erstattung der der Wigento GmbH mit der Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten gefordert. Insoweit wird seitens der Wigento GmbH im Rahmen der uns vorliegenden Abmahnung unter Berücksichtigung eines Gegenstandswertes von 10.000,- Euro zur Zahlung von 887,03 Euro aufgefordert.

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