Abmahnung des Rechtsanwalts Ercan Acikel für Digiturk Europe GmbH

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Urheberrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Ercan Acikel für Digiturk Europe GmbH wg. unerlaubter Ausstrahlung einer Sportsendung der türkischen Fußball-Liga „Süper-Lig“.

Am 20.06.2016 erreichte uns eine Anfrage wegen einer urheberrechtlichen Abmahnung des Rechtsanwalts Ercan Acikel aus Frankfurt im Auftrag der Digiturk Europe GmbH vom 01.06.2016.

Innerhalb der Abmahnung wird die Ausstrahlung der Übertragung eines Spiels der türkischen Fussball-Liga „Süper-Lig“ innerhalb einer Betriebsstätte, ohne die erforderlichen Nutzungsrechte (Gaststättenrechte) zu besitzen, vorgeworfen.

Die Digiturk Europe GmbH sei eine Tochtergesellschaft der Digital Plattform Iletisim Hizmetlerei A.S., welche Inhaberin der Rechte zur Übertragung der Begegnungen der „Süper-Lig“ sei und die Partien über den Sender „Lig-TV“ ausstrahlt.

In dem Abmahnschreiben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.044,40 € sowie ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 2.148,00 € gefordert. Im Fall des Abschlusses eines Abonnementvertrags zum Preis von 2.148,00 € würde auf den Schadensersatz verzichtet und die Rechtsverfolgungskosten auf 100,00 € reduziert.

Als Bedingung wird jedoch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert. So liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung bei.

Vorgehensweise

Da die Digiturk Europe GmbH im Fall der Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen könnte, sollte grundsätzlich erwogen werden, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nach erfolgter Überprüfung des Sachverhalts abzugeben.

Bitte in keinem Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen!

Je nach Einzelfallgestaltung sollte jedoch mit dem beratenden Anwalt unbedingt darüber gesprochen werden, ob eine modifizierte, d.h. abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies alles ist jedoch eine Frage des Einzelfalls. Entscheidend ist, wie so oft, die Beweislage, da die Gerichte nach unserer Erfahrung tendenziell dazu tendieren, den Ausführungen der Kontrolleure zu folgen, wenngleich wir bereits gerichtliche Verfahren für unsere Mandanten an verschiedenen Gerichten in Deutschland gewinnen konnten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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