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Abmahnung des VFL Wolfsburg Fussball GmbH durch Ruhrkanzlei

  • 1 Minuten Lesezeit

Die VFL Wolfsburg Fussball GmbH lässt über die Ruhrkanzlei Abmahnungen wegen unzulässigen Weiterverkaufes von Eintrittskarten abmahnen. Eine solche Abmahnung liegt mir zur Ersteinschätzung vor. 

In der Abmahnung vom 22.02.2022 wird dem Adressaten ein Verstoß gegen die Ticketbedingungen vorgeworfen. Den Hintergrund bildet eine Anzeige bei ebay Kleinanzeigen. Über eine private Anzeige wurden zwei Dauerkarten zum Verkauf angeboten.

Die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) sehen unter Ziffer 10.2. a) ein Weiterveräußerungsverbot vor:

„Dem Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:

b. das Ticket im Falle der privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay-Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, ticketbande, seatwave, Facebook, etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder weiter zu veräußern;…“

Forderungen

  • Abgabe einer strabeewehrten Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten 353,60 €
  • Vertragsstrafe 250,00€

Abmahnung zulässig?

Dem Grunde nach sind die von Veranstaltern und Sportvereinen in den ATGB verankerten Weiterveräußerungsverbote nach der Rechtsprechung zulässig. In vielen Fällen sind derartige Abmahnungen dennoch angreifbar.  Ein häufig von Abmahnerseite unterschätztes rechtliches Problem, ist die Fragestellung, ob die zugrundegelegten ATGB auch wirklich gegenüber dem Abgemahnten wirksam sind.  Gerne prüfe ich für Sie ihren Fall und schätze die Erfolgsaussichten und die beste Strategie ein.

Verhaltensregeln:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt kontaktieren

Kostenlosen Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!

Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Sie können Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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