Abmahnung 2011 durch Rechtsanwalt Auffenberg

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Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt für Firma INO GmbH ab. Hier sollen die Mandanten angeblich Filme mit pornographischem Inhalt heruntergeladen haben. Komisch nur, wenn die betroffene ältere Dame nicht einmal einen DSL-Anschluss, geschweige denn einen Computer hat.

Natürlich ist nicht jeder Mandant so unschuldig, wie er glaubt. Denn auch der Anschlussinhaber haftet.

Wenn es aber nachweislich gar keinen Anschluss gibt, kann auch keine Haftung gegeben sein. Dann liegt ganz klar eine fehlerhafte Abmahnung vor. Ob hierbei der Abmahner einem Fehler bei der Ermittlung der Daten erlegen ist, oder ob es sich um Blind-Abmahnung handelt, soll dabei offen bleiben. Der geneigte Leser kann sich ja selbst ein Bild machen.

Auch wenn Sie ganz sicher sind, niemals einen solchen Verstoß begangen zu haben, darf das Abmahnschreiben nicht unbeachtet im Papierkorb landen. Zeit zum Wegschmeißen bleibt später auch noch.

Erst mal müssen Sie aber reagieren und sollten zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. In einem Schreiben dazu sollte der Vorwurf zurückgewiesen werden.

Bei der Erstellung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung und einem entsprechenden Begleitschreiben hilft Ihnen der Anwalt Ihres Vertrauens gern weiter.


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