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Abmahnung durch Waldorf Frommer für Film “Der Knastcoach"

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Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH für Film „Der Knastcoach”:

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München versenden derzeit Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem  Film „Der Knastcoach”.

Der Vorwurf besteht in der Zugänglichmachung des Werks in Internettauschbörsen (wie z. B. eDonkey, Limewire oder Bittorrent). Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes steht aber nach § 19a UrhG einzig dem Rechteinhaber zu.

Die Internetanschlussinhaber werden zur Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus soll ein Vergleichsbetrag i. H. v. EUR 815,- gezahlt werden, um die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten abzugelten.

Abmahnung unbedingt ernstnehmen

Oftmals liest man im Internet, Abmahnungen seien reine Abzocke und Betrug. Den Angemahnten solle lediglich Angst gemacht werden, um diese zu einer unberechtigten Zahlung zu veranlassen. Solche Aussagen sind mit absoluter Vorsicht zu genießen! Die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Infolgedessen stehen dem Rechteinhaber gemäß § 97 UrhG Unterlassungs- wie Schadensersatzansprüche zu. Diese Ansprüche sind gerichtlich durchsetzbar, was zusätzliche Gerichtskosten zur Folge haben kann.

Deshalb sollten die – kurz bemessenen – Fristen beachtet werden und schnellstmöglich ein Anwalt aufgesucht werden.

Wie sehen die Erfolgsaussichten aus?

Rechteinhaber wie auch die abmahnende Kanzlei gehen davon aus, dass der Anschlussinhaber in Person die vorgeworfene Rechtsverletzung begangen hat. Sollte das filesharing allerdings von anderen Personen im Haushalt (Mitbewohner, Familienangehörige, etc.) vorgenommen worden sein, so bestehen gute Chancen, sich mit Erfolg gegen die Forderungen zu verteidigen.

Die Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen hängt von vielen Einzelheiten ab und bedarf daher stets einer Einzelfallprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sollte eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers bestehen, so ist dennoch davon abzuraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Teils ist es empfehlenswert, diese zu modifizieren, um sich so nicht zu mehr als unbedingt nötig zu verpflichten.

Auch der geforderte „Vergleichsbetrag” sollte nicht voreilig überwiesen werden. Pauschalisierte Schadensersatzforderungen sind häufig überzogen.

Was empfehlen wir?

  1. Bewahren Sie Ruhe!
  2. Beachten Sie die Fristen!
  3. Kontaktieren Sie nicht die gegnerische Seite auf eigene Faust!
  4. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nicht!
  5. Wenden Sie sich an einen Fachmann!

Wir bieten Ihnen jahrelange Expertise auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts infolge der Bearbeitung unzähliger Abmahnfälle.

Wir verfügen über Erfahrung im Umgang mit den bekannten Abmahnkanzleien und wissen, wie wir diesen zu begegnen haben.

Wir garantieren eine kompetente und fristgerechte Beratung wie eine bundesweite Vertretung zu einem transparenten Pauschalbetrag.

Bei uns erfahren Sie eine persönliche und enge und persönliche Beratung wie eine unkomplizierte Mandatsabwicklung.

Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen kostenfreien telefonischen Erstgespräch. Rufen Sie uns an: 069 - 91316701

Ihre Kanzlei Brehm


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