Abmahnung Fareds | Push the Feeling on - was tun?
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Sie haben von der Kanzlei Fareds eine Abmahnung erhalten? Lesen Sie hier, was zu tun ist, wenn Sie wegen Filesharings des Liedes „Push the Feeling on" EUR 450,00 bezahlen sollen
Keine Panik! Bewahren Sie Ruhe. Wir sind eine Spezialkanzlei und helfen Ihnen bundesweit.
Uns liegen Abmahnungen der Kanzlei Fareds vor, bei denen die Anwälte die Musikrechteinhaber Bülles & Johnen GbR vertreten. Abgemahnt wurde Inhaber von Internetanschlüssen, denen man vorwirft, über Internet-Tauschbörsen illegal das Lied „Push the Feeling on" des Musikprojekts „Glamrock Brothers & Sunloverz feat. Nightcrawlers" verbreitet zu haben.
Die Forderungen nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz (Anwaltskosten, Lizenz u. a.) in Höhe von EUR 450,00 sind üblich.
Auch wenn diese Vorwürfe zunächst absurd erscheinen, so handelt es sich weder um Betrug noch um Abzocke, sondern um die Geltendmachung von ureigenen Rechten der Liedrechteinhaber. Diese kann man nicht einfach mit Floskeln wie „ich habe nichts gemacht" oder „das ist Betrug" von der Hand weisen. In vielen Fällen reicht ein Blick in den Computers des Kindes, das eventuell sogar bewusst wahrheitswidrig den Download/Upload leugnet, um das Lied „Push the Feeling on" des Musikprojekts „Glamrock Brothers & Sunloverz feat. Nightcrawlers" zu finden. Diese Konstellationen begegnen uns täglich.
Die Rechtslage ist deutschlandweit uneinheitlich. Der Anschlussinhaber, der nicht selbst Täter war, haftet nicht automatisch für derartige Urheberrechtsverletzungen, sondern nur dann, wenn er Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt hat. Dies gilt es, anwaltlich zu prüfen, z. B. anhand des „Morpheus"-Urteils des BGH.
Machen Sie keine Experimente!
Die Verteidigung gegen Abmahnungen von Fareds ist keinesfalls so einfach, wie sie im Internet von juristischen Laien. Keinesfalls handelt es sich um Abzocke, wie es in Internetforen oder im Fernsehen gerne dargestellt wird. Es gilt in Deutschland nach wie vor die strenge Anschlussinhaberhaftung, die sehr genau geprüft werden muss.
Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
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- Erfahrung seit mehr als 5 Jahren mit Filesharing-Abmahnungen
Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.
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