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Abmahnung Fareds wegen "The Cobbler" - Tipps und Hilfe vom Experten

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Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Cobbler Nevada LLC wegen Verbreitung des Films „The Cobbler“.

Seit heute vertreten wir einen weiteren Mandanten, dem eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Konkret geht es um das 2014 erschienene Filmwerk „The Cobbler“ mit Adam Sandler und Dustin Hoffman. Unserem Mandanten wird mit Schreiben vom 06.11.2015 vorgeworfen, eine Datei, die angeblich das Filmwerk „The Cobbler“ enthalten soll, über eine Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

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Fareds verlangen von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrags von EUR 980,00. Bei diesem Betrag – schreibt Fareds – gehe man davon aus, dass der Abgemahnte der Täter der Rechtsverletzung ist.

Wer haftet in welchen Fällen?

Die Haftung besteht zunächst einmal gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses. Grundsätzlich haftet dieser jedoch nur, wenn er auch Täter der Rechtsverletzung ist oder wenn er als sog. Störer die Tat gefördert hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein „offenes WLAN“ betrieben wird, also ein Netzwerk ohne Passwortschutz.

In vielen Fällen besteht jedoch eine Haftung des Anschlussinhabers deshalb nicht, weil er die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat und auch sonst keine Pflichten verletzt hat, die ihm als Anschlussinhaber auferlegt werden. Solche Pflichten bestehen u.a. in Überwachungspflichten gegenüber minderjährigen Familienmitgliedern. Doch auch hier kommt es stets auf den Einzelfall an.

Gegenüber welchen Personen in Ihrem Umfeld eine Überwachungspflicht oder eine vorherige Belehrungspflicht besteht, erkläre ich Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch – rufen Sie uns dazu an.

Unsere Empfehlung

  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Erklärung,
  • zahlen Sie nichts, ohne vorher mit einem fachkundigen Rechtsanwalt gesprochen zu haben,
  • beachten Sie die kurzen Fristen und lassen Sie sie nicht verstreichen,
  • hören Sie nicht auf Ratschläge, wie „Geben Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und Ihnen kann nichts passieren!“
  • Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung in unzähligen Filesharing-Abmahnungen sowie Gerichtsverfahren.

Unser Angebot

  • Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon,
  • wir klären Sie über die Möglichkeiten, Kostenrisiken und Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall auf,
  • danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen,
  • wir bieten unsere Leistungen zum transparenten Festpreis an – keine versteckten Kosten,
  • kein Termin notwendig – einfache und schnelle Korrespondenz per E-Mail, Telefon und Telefax.

Lesen Sie hier alles Wissenswerte zum Thema Filesharing: http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Rufen Sie uns an.

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