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Abmahnung FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. durch Lentze Stopper Rechtsanwälte

  • 1 Minuten Lesezeit

Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. lässt über die Kanzlei Lentze Stopper Abmahnungen wegen Tickethandels aussprechen. Bekanntlich lassen eine Vielzahl von Fußballvereinen Abmahnungen wegen Tickethandels aussprechen.

Mir liegt hierzu eine aktuelle Anfrage einer Abmahnung vom 24.01.2024 vor.

Über die Internethandelsplattform eBay sollen Eintrittskarten für das Heimspiel gegen Greuther Fürth aus der laufenden Saison zum Verkauf angeboten worden sein.

Laut der Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. ist das Anbieten von Eintrittskarten über nicht vom Verein autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt. Das Weiterveräußerungsverbot ist in Ziffer 5.2. geregelt:

„Dem Ticketerwerber ist es untersagt,

a) Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen (z.B. ebay) zum Kauf anzubieten,…“

Die Gründe hierfür sind vielzählig…Stadionsicherheit und sozialverträgliche Preise werden in der Abmahnung stets als Rechtfertigung angeführt.


Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Zahlung eines Betrages in Höhe von 250,00 €


Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.


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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Expertentipps:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!

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