Abmahnung Filesharing per E-Mail

  • 1 Minuten Lesezeit

Absolut unseriös.

Zahlen Sie auf keinen Fall den von Ihnen verlangten Betrag zwischen € 200,00 und € 500,00, wenn Sie per E-Mail abgemahnt wurden.

Derzeit kursiert eine Welle von Abmahnungen per E-Mail, bei der Sie zu einer Zahlung von Beträgen zwischen € 200,00 und € 500,00 innerhalb von 48 Stunden aufgefordert werden.

Diese Abmahnungen sind absolut unseriös.

Mein Tipp ist:

Reagieren Sie gar nicht darauf, löschen Sie diese E-Mail und zahlen Sie vor allem auf gar keinen Fall diesen Betrag.

Eine seriöse Abmahnung erkennt man an den nachfolgenden Merkmalen:

1. Abmahnung per E-Mail
Völlig unseriös und unüblich eine Abmahnung per E-Mail vorzunehmen.
Dieser hat per Post zu erfolgen, da die Kanzlei, die eine seriöse Abmahnung verschickt, in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und somit auch die Unterschrift unter einer solchen verlangt.
2. Nennung der eigenen Mandantschaft
Man hätte angeblich einen illegalen Down-/Uplaod vorgenommen. Tatsächlich wird aber nicht einmal die Mandantschaft, deren Rechte man verletzt haben sollte, also eine Musikproduktion oder ein Filmrechteinhaber genannt.
3. Eine Zahlungsfrist von 48 Stunden ist vollkommen unüblich und unseriös.
4. Unterlassungserklärung

Erstaunlicherweise fordern die Abmahner per E-Mail keine Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, künftig es zu unterlassen, weitere illegale Downloads/Uploads zu Lasten der Mandantschaft vorzunehmen, ist der zentrale Schwerpunkt einer seriösen Abmahnung.

Abschließend will ich Sie nochmals darauf hinweisen, nichts zu unternehmen. Löschen Sie die E-Mail und bezahlen Sie gar nichts.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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