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Abmahnung FROMMER LEGAL für LEONINE Licensing GmbH (Kandahar, Film)

  • 1 Minuten Lesezeit

Die LEONINE Licensing GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei FROMMER LEGAL aus München abmahnen. In einer aktuellen mir vorliegenden Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung über eine Filesharing Internettauschbörse an nachfolgendem Werk gerügt:

Kandahar, Film

In der Abmahnung wird folgendes gefordert:

  • Abgabe einer Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Rechtsverfolgungskosten und Lizenzschadensersatz in Höhe von 980,60 EUR

Rechtslage:

In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht (Filesharing).

In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann. In vielen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich daher unverzüglich bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.

Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL erhalten?

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