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Abmahnung: Frommer Legal i. A. d. Image Professionals GmbH wegen Urheberrechtsverstoß durch unerlaubte Bildnutzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Frommer Legal hat im Auftrag der Image Professionals GmbH wegen der angeblichen unberechtigten Verwendung einer Fotografie abgemahnt.

In der Abmahnung heißt es, dass der Abgemahnte angeblich unberechtigt eine Fotografie für einen Facebook-Post genutzt hat. Durch sein Verhalten soll der Abgemahnte die Urheberrechte an der Fotografie verletzt haben. Die Image Professionals GmbH sei durch die Heinrich Bauer Verlag KG ermächtigt worden die angebliche Urheberrechtsverletzung rechtlich zu verfolgen. Daher werden von der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch (= Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung)
  • Schadensersatzanspruch i. H. v. 978,00 €
  • Aufwendungsersatzanspruch (Abmahnkosten) i. H. v. 885,00 €, berechnet nach dem Streitwert der Unterlassung von 10.000,00 €
  • Insgesamt Zahlung von 1.863,80 €

Der Abmahnung ist eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese wird als „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages“ bezeichnet. An dem Wort „Angebot“ lässt sich schon erkennen, dass Sie dieses nicht annehmen müssen.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne detaillierte Überprüfung im Vorfeld zu unterschreiben. Auch die vorschnelle Zahlung der Forderungen oder persönliche Beantwortung der Abmahnung kann nachteilhaft sein. Zuerst einmal sollte genau geprüft werden, ob geltend gemachte Ansprüche gegen Sie dem Grunde nach und in der genannten Höhe überhaupt bestehen. Anschließend sollte darauf geachtet werden, dass eine für Sie optimierte Unterlassungserklärung aufgesetzt wird. Es empfiehlt sich daher, sich nach Erhalt einer Abmahnung umgehend anwaltlich beraten zu lassen.

Sollten Sie bundesweit fachanwaltliche Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlinberät seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu urheberrechtlichen Abmahnfällen. Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie IT-Recht werden Ihnen mit Ihrer Abmahnung weiterhelfen können.

Sie erreichen uns jederzeit unter:


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Urheberrecht & Medienrecht

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