Abmahnung Frommer Legal "The Commuter" Wir helfen Ihnen !

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Worum geht es in diesem Rechtstipp?

Wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen mahnt die Kanzlei Frommer Legal derzeit Internetnutzer ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen einen angeblichen Download des Filmes The Commuter“ vorgenommen zu haben. 

The Commuter (englisch für Der Pendler) ist ein Actionfilm, der in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigtes Königreich und Frankreich produziert wurde. Der Film erschien am 11. Januar 2018 in den deutschen Kinos. Seit Mai 2021 wird der Film unter dem Titel „The Commuter – Die Fremde im Zug“ im deutschen Fernsehen ausgestrahlt.

Der Film handelt vom Versicherungsmakler und ehemaligem Polizisten Michael MacCauley, der seit zehn Jahren mit dem Zug pendelt. Ohne Vorwarnung wird er entlassen und steigt abends nach einem Drink mit seinem früheren Partner bei der Polizei in den Zug. Dort unterbreitet ihm die mysteriöse Joanna ein Angebot über 100.000 Dollar, welches er annimmt.

Was verlangt die Kanzlei von dem Abgemahnten?

Der Abgemahnte erhält zunächst einen Abmahnschreiben, in dem gegenüber den abgemahnten der Vorwurf erhoben wird, den Film „The Commuter“ downgeloadet zu haben oder zum Download bereitgestellt zu haben. Er wird dazu aufgefordert, innerhalb der gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Lizenzschadensersatz zu zahlen. Die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten werden ebenso geltend gemacht. Falls der Abgemahnte nicht reagiert, droht die Kanzlei gerichtliche Schritte an. Dies kann zu höheren Kosten führen.

Abmahnung im Briefkasten und jetzt?

Zunächst sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. Sie sollten Ruhe bewahren und die Nerven nicht verlieren. Es ist wichtig, die Frist einzuhalten und die Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung abzugeben. Sie sollten keinen Kontakt zu den Abmahnern aufzunehmen. Genauso ist es auch wichtig, die geforderte Summe unter keinen Umständen zu zahlen. Falls es beweisbar ist, dass Sie den Urheberrechtsverstoß begangen haben, sollten Sie innerhalb der Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven ist Ihnen gerne behilflich.

Soforthilfe-Tipps 

  • Sehr wichtig! Bewahren Sie Ruhe
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den gegnerischen Rechtsanwälten auf!
  • Vor Fristablauf sollte Sie einen spezialisierten Anwalt aufsuchen!
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne weitere Prüfung unterzeichnen!
  • Geforderte Summe nicht voreilig Zahlen
  • Frist nicht verpassen und sich einen spezialisierten Anwalt suchen!

Haben Sie auch eine Abmahnung wegen angeblichen Downloads oder Verbreitung des Filmes „The Commuter“ erhalten?

Wir helfen Ihnen gerne. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht ist Dr. Newerla seit vielen Jahren als Experte im Bereich der Abwehr von Abmahnungen etabliert. Wir wissen genau, was die richtige Vorgehensweise ist, um für Sie das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis zu erzielen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Commuter“ erhalten haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei wissen wir, wie man mit einer solchen Abmahnung zu verfahren hat. Gerne vertreten wir Sie bundesweit zu unseren kostengünstigen Festpreisen. Senden Sie an uns unverbindlich zur Prüfung Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) oder per Fax (0471 4839988-9). Gerne können Sie uns auch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, um Ihre Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung mit uns zu besprechen (0471/48399880)


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