Abmahnung für „Love, Rosie – Für immer vielleicht“ erhalten?

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag ihrer Mandantschaft ab.

Gegenstand der urheberrechtlichen Abmahnungen ist die Romanze „Love, Rosie – Für immer vielleicht“. In diesem finden die bereits seit Kindertagen beste Freunde Rosie (Lily Collins) und Alex (Sam Claflin) trotz der gegenseitigen Anziehung einfach nicht als Liebespaar zusammen. Sie haben keine Geheimnisse voreinander und planen sogar gemeinsam zum Studium von England in die USA zu ziehen. Diese Pläne werden jedoch durch die ungewollte Schwangerschaft von Rosie nach einem One-Night-Stand durchkreuzt. Alex beginnt dennoch in Harvard an Medizin zu studieren während Rosie als Singe-Mutter in London zurückbleibt. Denn bleibt das Besondere Band zwischen beiden bestehen auch obwohl andere Männer und Frauen kommen und gehen. Als Alex dann plant zu heiraten fliegt Rosie mit Anhang über den großen Teich.

Diesen Film sollen die Abgemahnten über ihren Anschlussinhaber auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger unerlaubt zum Download angeboten und damit widerrechtlich öffentlich Zugänglich gemacht haben. Ein öffentliches Zugänglichmachen ohne die Einwilligung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers stellt grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar.

Daher seien der Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegen die Anschlussinhaber entstanden welche nunmehr durch die Abmahnung geltend gemacht werden. Die Betroffenen werden folgend in der Abmahnung aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen und die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Der Abmahnung ist das Angebot zu entnehmen gegen die Abgabe und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro die Angelegenheit als erledigt anzusehen.

Dieses Angebot sollten Sie im Falle des Erhaltes einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Love, Rosie - Für immer vielleicht“ auf keinen Fall voreilig annehmen und den Forderungen nachkommen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben ist in der Regel von ihren Anschluss eine Urheberrechtsverletzung veranlasst worden. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung auch selbst begangen haben.

Rechtlich gesehen besteht aber vorab die Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter gehandelt hat. Kann dieser beweissicher darlegen, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst haben könnte hat er die Vermutung widerlegt und eine Täterhaftung kann ausgeschlossen werden.

Zwar kann dann noch eine Störerhaftung eingreifen, dieser ist jedoch regelmäßig nicht Schadensersatzpflichtig. Und die Zahlungsaufforderung kann teilweise zurückgewiesen werden.

Nicht vergessen werden darf aber der Unterlassungsanspruch. Diesen kann der Rechteinhaber sowohl gegen einen Täter als auch gegenüber einem Störer geltend machen.

Das heißt jedoch nicht, dass der Abgemahnte voreilig eine beigefügte vorformulierte Erklärung abgegeben sollte. Dieser kann nachteilig für die Abgemahnten sein. Da diese eine lange Bindungsdauer haben, können nachteilige Klauseln die Abgemahnten noch weit in der Zukunft treffen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen.

In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 / 965 35 854 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 


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