Abmahnung Gotham für Warner Bros. durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Die Münchener Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt sündhaft teure Abmahnungen für die beliebtesten US-Serien, unter anderem auch für „Gotham“ von Warner Bros.

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München! Wir helfen Ihnen gerne! Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München!

Unser Ziel ist, dass Sie nichts zahlen müssen, allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag!

Was können wir für Sie tun?

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung schätzen wir mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten ein und besprechen mit Ihnen die wesentliche Taktik.

Der BGH verlangt hier sinngemäß in seiner immer wieder bestätigten Rechtsprechung aus den letzten Jahren, dass es eine ernsthafte Möglichkeit eines Alternativgeschehens zu der tatsächlichen Vermutung geben muss, dass Sie als Anschlussinhaber auch Täter dieser Urheberrechtsverletzung waren.

Wenn beispielsweise mehrere Personen zum Zeitpunkt des fraglichen Downloads Zugriff auf Ihr WLAN hatten oder Sie beispielsweise Gästen die Nutzung Ihres WLAN gestattet haben, dann stehen die Chancen gut, dass man Sie im Idealfall mit einer 0-Zahlung an Waldorf Frommer verteidigen kann.

Was wird mit einer Abmahnung wegen „Gotham“ verlangt?

Mit einer Abmahnung wegen „Gotham“ verlangen Waldorf-Frommer-Rechtsanwälte in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, pauschalisierten Schadensersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von € 569,-.

Neben der Zahlung von pauschalisiertem Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Unterschreiben Sie bitte nicht die Ihnen vorliegende und machen Sie auch keine Experimente im Internet!

Es kommt durchaus nicht selten vor, dass Sie gar keine Unterlassungserklärung abgeben müssen. Insbesondere, wenn Sie wissen, dass Sie den vermeintlichen Download nicht selbst vorgenommen haben.

Bedenken Sie, dass Sie sich mit einer solchen Unterlassungserklärung lebenslänglich binden. Sollte jemals wieder über Ihren Anschluss – von wem auch immer – etwas heruntergeladen werden, zahlen Sie mehrere Tausend Euro, ohne sich dagegen wehren zu können.

Was sollten Sie tun?

  • Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte Frist.
  • Unterschreiben Sie nichts blind.
  • Zahlen Sie nichts.
  • Machen Sie keine Experimente im Internet.
  • Laden Sie daher keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus Internetforen oder von Verbraucherzentralen herunter.
  • Forschen Sie in Ihrem Haushalt oder im Bekanntenkreis zu Vorbereitung einer kostenlosen Erstberatung nach, wer möglicherweise den fraglichen Download vorgenommen haben könnte.

Wenn Sie beispielsweise gar nicht oder nicht mehr in der Wohnung des abgemahnten Anschlusses wohnen oder verkehren und kommen mehrere Nutzer für diesen Download in Betracht, dann haften Sie unter Umständen bei Einhaltung weiterer Obliegenheiten weder als Täter noch als Störer – Sie müssen nichts unterschreiben oder zahlen.

Wir können Sie in diesen Fällen sehr gut verteidigen, ohne dass wir die weiteren Mitbewohner, Familienangehörigen oder Untermieter bei Waldorf Frommer anschwärzen müssen.

Zur Vorbereitung einer Besprechung können Sie gerne unverbindlich und kostenlos Ihre Abmahnung an uns übersenden. Rufen Sie uns gene an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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