Abmahnung Halloween 2 | Waldorf Frommer | Bundesweite Hilfe!

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Waldorf Frommer aus München versenden erneut Abmahnungen für die Tiberius Film GmbH & Co. KG.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mahnt wieder Internetanschlussinhaber wegen des illegalen Verbreitens von Filmen in Internettauschbörsen ab. Diesmal vertreten die auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisierten Anwälte die Tiberius Film GmbH & Co. KG und Verfolgen das Anbieten des Films „Halloween 2“.

Die Inhaber der ermittelten IP-Adressen sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Schadensersatz von EUR 956,00 bezahlen.

Wir erläutern Ihnen die richtige Vorgehensweise und insbesondere die Frage, ob und inwieweit Sie die Forderungen von Waldorf Frommer erfüllen sollten.

Folgende Argumente alleine helfen nicht:

  • Ich war nicht zuhause.
  • Ich habe selbst nichts heruntergeladen.
  • Ich habe nachts doch geschlafen.
  • Es waren meine Kinder.

Wie wir Ihnen helfen können:

Die Anwaltskanzlei Hechler ist eine Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Wir geben für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis ab und legen dar, warum der Anschlussinhaber in Ihrem speziellen Fall weder als Täter noch als Störer haftet oder eine Fehlermittlung vorlag.

Bei einer Abmahnung wegen Filesharings ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen 
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.


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