Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH für US-Serie „How I met your mother“

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Waldorf Frommer verschickt im Namen der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH immer wieder Abmahnungen für neueste Folgen aus den USA der Erfolgsserie „How I met your mother“ und fordert dort horrende Summen an Schadensersatz und Weiteres.

Eine solche Abmahnung besteht in der Regel aus der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Zahlung von pauschalisiertem Schadensersatz, der im Rahmen einer sog. Lizenzanalogie berechnet wird, sowie die Freistellung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Rechts des Urhebers. Wenn jemand für den privaten Gebrauch Musik, Filme oder, wie hier die einzelnen Folgen der US-TV-Serie „How I met your mother“ heruntergeladen hat und sich dabei in einer Tauschbörse wie BitTorrent bewegt hat, dann lädt er nicht nur die Serie zum Eigenzweck herunter, sondern stellt Sie automatisch – ohne dass er dies möglicherweise weiß – einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung.

Dazu ist er allerdings nicht berechtigt.

Dazu ist nur der Rechteinhaber, wie hier die TV-Produktion, berechtigt. In dem Ablaut steht der eigentliche urheberrechtliche Vorwurf.

Es stellt ich natürlich die Frage, wie soll denn hier ein konkreter Schaden nachgewiesen werden, weil jemand auf seinem privaten Rechner eine der neuesten TV-Folgen der Erfolgsserie „How I met your mother“ zum Tausch bereit hält?

Es gibt im Urheberrecht die sog. Lizenzanalogie, anhand derer man versucht annähernd zu bestimmen, wie hoch der Schaden wohl sein könnte.

Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, insbesondere der legale Erwerb einer solchen TV-Folge aber auch fiktiv wie oft wohl das Werk zum Tausch angeboten wurde, bevor es abgemahnt wurde. All dies wird in einem pauschalisierte Betrag festgehalten.

Dieser bewegt sich bei Abmahnungen der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte regelmäßig bei 469,00 bzw. 519,00 EUR.

Eine solche Abmahnung ist allerdings nie in Stein gehauen.

Ob Sie überhaupt etwas zahlen müssen, lässt sich immer nur am konkreten Einzelfall bestimmen.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer
 Rechtsanwalt


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