Abmahnung Jeff Martin? € 950 für 1 Film? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Lesen Sie hier, was Sie bei einer Abmahnung von Jeff Martin wegen der Filme „Tri Bogatyrja na dalnih beregah" oder „Ya toje hochu" tun müssen. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Um was geht es?

Mitte Mai 2013 erreichten uns erneut Abmahnungen der Kanzlei Jeff Martin für den Rechteinhaber Amselfilm Productions GmbH & Co. KG. Dabei geht es um den Vorwurf des illegalen Filesharings der Filme „Tri Bogatyrja na dalnih beregah" oder „Ya toje hochu". Der Rechteinhaber fordert einen pauschalen Schadensersatzbetrag von EUR 950,00 sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die lebenslang bindet.

Soll ich zahlen?

Die meisten Mandanten fühlen sich nicht verpflichtet, etwas zu bezahlen. In der Tat ist es so, dass der Anschlussinhaber nur dann haftet, wenn er als Täter oder Störer zu qualifizieren ist. Selbst wenn der Anschlussinhaber selbst nichts gemacht hat, kann er als Störer haften, weil er mit seinem Internetanschluss eine Gefahrenquelle in die Welt gesetzt hat. Diese Störerhaftung kann man also nicht mit Floskeln wie „ich habe nichts gemacht" von der Hand weisen. Oft waren es Mitbewohner wie Kinder oder Partner. Fraglich ist nur, ob der Anschlussinhaber hierfür als Störer haftet.

Wann entfällt die Haftung?

In bestimmten Fällen kann die Störerhaftung entfallen, nämlich dann, wenn der Anschlussinhaber seine Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat. Wie diese aussehen, ist Frage des Einzelfalls und kann in einem kostenlosen Telefonat mit uns besprochen werden.

Lassen Sie keine Fristen verstreichen!

Halten Sie unbedingt die Fristen ein, die in der Abmahnung genannt sind. Sonst kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen, was die Sache sehr teuer machen kann!

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise
  • Jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema