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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Gursky im Auftrag des SV Werder Bremen

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben Eintrittskarten im Internet angeboten?

Aktuell werden über die Kanzlei Becker Haumann Gursky aus Dortmund im Auftrage des SV Werder Bremen Abmahnungen wegen Verstößen gegen die vereinseigenen ATGB ausgesprochen.

Die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des SV Werder Bremen untersagen in Ziffer 10.2 das Anbieten über Plattformen wie eBay Kleinanzeigen, eBay, viagogo, seatwave, facebook. Zulässig sollen jedoch Angebote sein, bei denen ein Festpreis unterhalb von 15 % des Originalpreises geltend gemacht wird.

In vielen Fällen werden Karten nicht mit Gewinn angeboten und verkauft.

Warum bekomme ich trotzdem eine Anmahnung?

In der Regel liegt der Grund für die Abmahnung darin, dass der Anbieter nicht auf die ATGB hingewiesen hat.

Zusätzlich zur 15%-Regel gilt auch das Gebot, in einem Verkaufsangebot auf die ATGB des Vereins hinzuweisen.

Forderung

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Vertragsstrafen ab 250,00 €

Bewahren Sie die Ruhe.

Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft werden, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmahnung auch wirksam sind. Der Verein muss sich zunächst an die im Ticketsystem registrierten Ticketerwerber halten und diesen bei ermittelten Ticketangeboten zu den erworbenen Tickets wenden. Vielfach werden Karten jedoch privat weitergegeben und tauchen am Ende einer solchen Kette im Internet auf.

Gerne können Sie mir zur kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Abmahnung per E-Mail an die angegebene Adresse zusenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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