Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG

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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG vom 29.10.2015

Erneut verteidigen wir gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG. In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, Tickets für ein Fußballspiel auf eBay angeboten zu haben und hierbei gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen verstoßen zu haben.

Konkret seien folgende Verstöße festgestellt worden:

- Keine Abbildung der ATGB

- Unautorisierte Abbildung des Stadionplans

- Unautorisierte Abbildung des Vereinslogos

In Folge dieser vermeintlichen Verstöße stünden der Gegenseite Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche zu. Die Gegenseite sei mit der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 250,00 € einverstanden.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Sodann sollten Sie unverzüglich anwaltliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bundesweit bereits zahlreiche Mandate zur Verteidigung gegen eine Abmahnung eines Bundesligavereins wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB übernommen. Gerne stehen wir auch Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung.

Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese häufig als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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