Abmahnung Kanzlei Gutsch Schlegel für James Newell Osterberg (Iggy Pop)

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Wir bearbeiten aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel, ausgesprochen im Namen des Herrn James Newell Osterberg, besser bekannt unter dem Künstlernamen Iggy Pop. In der urheberrechtlichen Abmahnung wird die Verletzung von Verbreitungsrechten gerügt.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass Herrn James Newell Osterberg als Urheber die ausschließlichen Verbreitungsrechte aus den §§ 17, 76,77, 79 UrhG zustehen. Diese Verbreitungsrechte habe unsere Mandantschaft durch folgende Handlung verletzte: Unsere Mandantschaft habe über das Internethandelsportal eBay eine CD zum Kauf angeboten. Die CD beinhaltete Tonaufnahmen von Iggy Pop. Die CD sei jedoch nicht in der angebotenen Form durch den Urheber veröffentlicht worden, sondern eine freie Zusammenstellung. Daher stelle das Anbieten der CD eine Urheberrechtsverletzung im Sinne einer Verletzung des Verbreitungsrechts dar.

Geltend gemachte Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch
  • Vernichtungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch für Ermittlungskosten in Höhe von 100,00 €
  • Rechtsanwaltskostenerstattungsanspruch in Höhe von 169,50 €
  • Gesamtforderung: 269,50 €

Unser Mandant wird neben der Zahlung auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Unterlassungsanspruch) aufgefordert.

Nicht ignorieren!

Eine Abmahnung sollte unter keinen Umständen ignoriert werden. Ansonsten droht ein gerichtliches Verfahren. Beantworten Sie eine Abmahnung auch nicht selbstständig – wenn Ihnen hierbei Fehler unterlaufen, könnte ebenfalls ein gerichtliches Verfahren drohen.

Unser Rat

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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