Abmahnung Kanzlei Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg für Ralph Schneider: Wettbewerbsverstöße

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Die Anwaltskanzlei Hämmerling VonLeitner-Scharfenberg mahnt aktuell im Auftrag des Herrn Ralph Schneider ab. In der Abmahnung geht es um vermeintliche Wettbewerbsverstöße innerhalb eines Angebots auf eBay.

In der Abmahnung heißt es zunächst, dass unsere Mandantschaft, die über eBay diverse Produkte anbietet, aufgrund der Art und des Umfangs ihrer Verkaufstätigkeit nicht mehr als privater Händler, sondern als gewerblicher Händler einzustufen sei. Als solcher habe er diverse Informationspflichten zu erfüllen, welche jedoch in seinen Angeboten fehlen würden.

Im Detail geht es um folgende fehlende Informationspflichten:

- fehlende Anbieterkennzeichnung / Impressum

- fehlende Informationen zu Schritten, die zum Vertragsschluss führen

- fehlende Information zur Vertragstextspeicherung

- fehlende Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht

- keine Widerrufsbelehrung

- kein Link zur OS-Plattform

Ab wann liegt gewerbliches Handeln vor?

Es gibt keine „starre Grenze“, bei deren Überschreiten von Verkäufen ein gewerbliches Handeln vorliegt. Stattdessen wird anhand einer Gesamtbetrachtung, u. a. anhand der Art der angebotenen Produkte und der gleichzeitig aktiven Angebote, eine Einstufung vorgenommen. Dies macht die Einstufung und Abgrenzung für juristische Laien sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Daher kann die Abgrenzung nur durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vorgenommen werden. Insofern sollten Sie, wenn Sie eBay-Händler sind, auch über eine vorbeugende Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nachdenken, um nicht der Gefahr von Abmahnungen ausgesetzt zu sein.

Onlinehandel – Abmahngefahr!

Wie die vorliegende Abmahnung zeigt, sind Onlinehändler einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt. Dies liegt daran, dass Onlinehändler zahlreiche Vorschriften aus diversen Gesetzen beachten müssen. Hier bspw. zu nennen sind das BGB, das EGBGB, das BattG, die Preisangabenverordnung oder auch das TMG. Da hier meist der Durchblick für den juristischen Laien nur sehr schwer möglich ist, bieten wir in unserer Kanzlei das AGB-Update-Paket an. Hierbei überprüfen wir regelmäßig alle Rechtstexte Ihres Onlineshops (auch auf Portalen wie z. B. Amazon, eBay, Dawanda, etc.) auf ihre Rechtmäßigkeit. Über wichtige gesetzliche Neuerungen oder Änderungen informieren wir Sie vorab rechtzeitig. So erhalten Sie kompetent aus einer Hand alle für ihren Onlinehandel wichtigen Informationen.

Wie sollte reagiert werden?

- Abmahnung nicht ignorieren

- keine selbständige Reaktion

- keine Zahlung von Beträgen

- Kontaktaufnahme zu spezialisierter Anwaltskanzlei

Wir als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bieten nicht nur vorbeugende Beratung von Onlinehändlern an, sondern auch die Bearbeitung und Verteidigung von Abmahnungen der vorliegenden Art. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung – rufen Sie dazu einfach unter der angegebenen Rufnummer an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gerne können Sie auch den kostenlosen Rückrufservice von anwalt.de nutzen!


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