Abmahnung Kanzlei Sasse und Partner für Splendid Film GmbH und Senator Film Verleih GmbH

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Die Kanzlei Sasse und Partner, die im Auftrag Ihrer Mandanten, der Splendid Film GmbH und der Senator Film Verleih GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke abmahnen, verschickt aktuell Abmahnungen bzgl. folgender Filmwerke:

  • The Expendables
  • Rare Exports
  • Tekken
  • I Saw the Devil
  • True Legend
  • Company Men
  • The Fighter
  • The King's Speech

In den Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. In derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben ein Vergleichsbetrag von 800,00 € gefordert:

  • Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG

Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden, gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet, den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

  • Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB
  • Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind, gilt Folgendes:

  • Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Vermeiden Sie eine direkte Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Waldorf Frommer.
  • Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.
  • Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, sodass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine kostenlose telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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