Abmahnung Kanzlei Schroeder wegen illegaler Verwendung von Fotos auf eBay

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Wurde Ihr Produkt auf eBay mit einem Foto beworben und haben Sie dafür wegen der vermeidlichen Verletzung der Urheberrechte an diesem Foto eine Abmahnung von der Kanzlei Schroeder erhalten?

Eine der Mandantschaften der Kanzlei Schroeder ist beispielsweise Dorean Lemme aus Lückstatt, dessen Bildmaterial häufig ohne entsprechende Erlaubnis im Internet – insbesondere als Werbefotografie im Rahmen von Verkaufsangeboten, wie bei eBay oder bei Amazon – öffentlich zugänglich gemacht werden soll.

Es ist schon fraglich, ob die Rechtsinhaberschaft sowohl bei Herrn Lemme als auch bei Herrn Rechtsanwalt Schroeder für jedes einzelne abgemahnte Lichtbild besteht.

Des Weiteren ist die Forderung von Schadensersatz in Höhe von € 250,00, die in der Regel mit einer Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag des Herrn Lemme verbunden ist, zu hoch. Das OLG Braunschweig hat bereits über ähnliche Fälle zu entscheiden gehabt und dort entschieden, dass der Wert eines solchen Lichtbilds, und eben nicht Lichtbildwerks im Sinne des Urheberrechts, lediglich € 20,00 ausmachen würde.

Auch die Berechnung anhand der MFM-Tabelle sowie die Verdopplung der Lizenzgebühr im Rahmen der Lizenzanalogie sind höchst fraglich in Bezug auf den privaten Gebrauch eines Lichtbildes für einen Verkaufsgegenstand im privaten Bereich auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung.

Sollten Sie diese unterschreiben, droht Ihnen im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von bis zu € 5.000,00.

Eine solche Unterlassungserklärung ist ein Schuldanerkenntnis, gegen das Sie im Wiederholungsfall nicht vorgehen können. Ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben sollten oder nicht, rät Ihnen ein fachkundiger Anwalt für Urheberrecht.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Lutz Schroeder auf, unterschreiben und zahlen Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben. Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


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