Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer für Getty Images International

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Eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von Getty Images International liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor. Gerügt wird eine etwaige Urheberrechtsverletzung an einem Bild durch Verwendung auf der Homepage unserer Mandantschaft.

Wie lautet der Vorwurf der Abmahnung?

Unserer Mandantschaft wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, durch die Verwendung eines Bildes die Urheberrechte von Getty Images International – der Betreiber einer Online-Bildagentur – durch die Verwendung eines Bildes auf der Homepage unserer Mandantschaft ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages verletzt zu haben.

Wie sollte bei Erhalt einer derartigen Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollten Sie keinesfalls „auf die leichte Schulter nehmen“ oder ignorieren. Hierdurch würden der Gegenseite gesetzliche Schritte möglich. Häufig sind Abmahnschreiben – wie auch der vorliegenden Art – vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sollten Sie nicht unterzeichnen. Sie könnte als Schuldeingeständnis eingestuft werden.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung und zum Aufwendungs- und Schadensersatz aufgefordert. Im Einzelnen:

- Unterlassungsanspruch:

Ein Unterlassungsanspruch wird regelmäßig durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Jedoch sollten Sie nicht, wie oben bereits ausgeführt, die durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben, sondern anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

- Auskunftsanspruch:

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch, u.a. betreffend der Herkunft und Verwendungsdauer des Bildes, dient regelmäßig der Bezifferung eines Schadensersatzbetrages. Daher sollte die Auskunft auch nur in Absprache und nach Einschaltung eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrechtes erfolgen.

- Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche:

Der Schadensersatzbetrag berechnet sich nach den Angaben aus der erteilten Auskunft und wird in einem weiteren Schreiben durch die Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemacht werden. Anhand dieses Betrages wird anschließend auch der Aufwendungsersatzbetrag für entstandene Rechtsanwaltskosten anhand des Streitwertes eingefordert werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Durch unsere große Erfahrung – die in unserer Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz tätigen Anwälte blicken bereits auf mehrere tausend bearbeitete Mandate im Bereich des Urheber- und Medienrecht zurück – können wir Ihnen kompetent zur Seite stehen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie die folgende Ziele hat: Rechtssichere und möglichst kostengünstige Erledigung der Angelegenheit.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf unserer Spezialseite zum Urheber- und Medienrecht unter www.recht-foto.de.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil: 

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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