Abmahnung Kornmeier und Partner für BigCityBeats GmbH wegen Infinity 2012

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt im Auftrag des Rechteinhabers BigCityBeats GmbH das illegale Anbieten des Werkes „Infinity 2012" des Künstlers Guru Josh Internettauschbörsen ab. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages von EUR 450,00.

Diese urheberrechtliche Abmahnung ist weder Betrug noch Abzocke, sondern eine ernstzunehmende Sache, auf die man richtig reagieren muss, um ein sehr teures Gerichtsverfahren zu verhindern.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten:

  • Bei der Kanzlei Kornmeier selbst anrufen, um etwa den Sachverhalt (vermeintlich) richtig zu stellen. Hier macht man als Laie meist Fehler, die sich nicht mehr korrigieren lassen.
  • Die beigefügte oder eine Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar. Eine Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache verschlimmern. Nur ein spezialisierter Jurist kann eine Unterlassungserklärung erstellen, die zu Ihren Gunsten formuliert ist.
  • EUR 100,00 oder andere Kleinbeträge bezahlen. Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherzentralen und sogar Anwälte (!) raten oft dazu, EUR 100,00 an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Schlimmer geht es kaum, denn jede Zahlung stellt ein Schuldeingeständnis dar und die Abmahnkanzlei kann sofort den maximalen Schadensersatz vor Gericht einklagen, ohne, dass der Abgemahnte sich verteidigen kann. § 97a II UrhG ist bei Filesharingfällen nach herrschender Rechtsprechung nicht anwendbar.

Was ist zu tun und wie wir Ihnen bei einer Abmahnung von Kornmeier und Partner helfen können:

Schalten Sie einen spezialisierten Anwalt ein. Neben der Erstellung einer individuellen modifizierten Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis liegt die Hauptarbeit des Rechtsanwalts darin, anhand von Urteilen in Ihrem speziellen Fall zu argumentieren, warum der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, weil er zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat. Solche Prüfungspflichten sind z. B. die Sicherung des WLANs nach außen oder die Überprüfung von Haushaltsmitgliedern, WG-Mitbewohnern oder Mietern, denen Internetzugang gewährt wird.

Bei einer Abmahnung Kornmeier ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen bundesweit!

Mehr Informationen zu Abmahnungen von Kornmeier im Internet unter

www.anwaltskanzlei-hechler.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema