Abmahnung Kornmeier und Partner wegen The Dough (Bablo) Downloads

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Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner mahnen das illegale Anbieten des Films „The Dough (Bablo)" in Internettauschbörsen im Auftrag des Rechteinhabers Baseprotect GmbH ab. Die Anwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Höhe von EUR 600,00.

Soll ich bei Kornmeier anrufen?

Keinesfalls sollten Betroffene selbst Kontakt zu den Rechtsanwälten Kornmeier und Partner aufnehmen, um etwa den Sachverhalt vermeintlich richtig zu stellen. Hier werden meist Fehler gemacht, die sich nicht mehr korrigieren lassen.

Kann ich mir mit einer Unterlassungserklärung aus dem Internet selbst helfen?

Leider nicht. Eine selbstgebastelte Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache noch verschlimmern. Die Abgabe der Unterlassungserklärung schützt nicht vor den immensen Kostenforderungen! Insbesondere eine Zahlung von EUR 100,00 beendet die Sache nicht endgültig, sondern stellt sogar ein Schuldeingeständnis dar, was im Prozess eine Verteidigung unmöglich macht. Der auch von Anwälten oft falsch angeführte § 97a II UrhG gilt bei Filesharingfällen gerade nicht.

Wie stehen die Verteidigungschancen?

Wenn der Anschlussinhaber die Tat nicht selbst begangen hat, kann er zwar als sog. Störer haftbar gemacht werden. Eine Störerhaftung bezüglich der Anwaltskosten kann jedoch entfallen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass er nicht selbst der Täter war, er sein WLAN gesichert und die Haushaltsmitglieder überprüft hat. Allerdings kann bereits die Überlassung des Internetanschlusses an Dritte eine Störerhaftung begründen. Momentan urteilen die Gerichte noch uneinheitlich. Mittlerweile zweifeln immer mehr Techniker an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittlungsmethoden sowie an der Aussagekraft der Hash-Werte, insbesondere, weil Fake-Dateien mit Datenmüll äußerlich von einer Originaldatei nicht zu unterscheiden sind.

Wie verhalte ich mich richtig?

Filesharing-Recht gehört in die Hände eines spezialisierten Rechtsanwalts. Tipps der Rechtsschutzversicherung, der Verbraucherzentrale oder aus Internetforen verschlimmern die Sache meist nur noch. Es gilt, die Unterlassungserklärung richtig zu formulieren und die Schadensersatzforderungen von EUR 600,00 auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten nämlich nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden unter Telefon 07171/186866 oder im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

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