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Abmahnung Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage des 1. FC Köln (Ticketverkauf)

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Lentze Stopper aus München versendet Abmahnungen im Auftrage des Fußball Bundesligisten 1. FC Köln.

In den ATGB des 1. FC Köln heißt es in Ziffer 6 a):

„Dem Kunden ist es (...) untersagt, Tickets öffentlich, bei Auktionen (...) und/oder bei nicht vom 1. FC Köln autorisierten Verkaufsplattformen (...) zum Kauf anzubieten (...).“

Aus den bislang bekannten Abmahnungen sind mittlerweile folgende Internetplattformen als Zielscheibe der Ermittlungen bekannt:

  • Viagogo
  • eBay
  • eBay Kleinanzeigen

Die Rechtsanwälte Lentze Stopper fordern zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung einer Kostenpauschale für die Abmahnung in Höhe von mindestens 250,00 € auf. 

Warum darf ich „meine“ Karten nicht im Internet anbieten?

Aufgrund öffentlich-rechtlicher Pflichten sowie nach den Vorgaben des für alle Vereine der 1. Bundesliga und 2. Bundesliga verbindlichen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ der Deutschen Fußball Liga sind die Vereine dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel vorzugehen. Hintergrund dieses Weiterverkauf-Verbots ist u. a., dass der 1. FC Köln kontrollieren will (und muss), welche Personen Zutritt zum Fußballstadion haben. Dies werde aber konterkariert, wenn Tickets ohne Einfluss des Vereins weiterverkauft würden. Der Weiterverkauf von Fußballtickets sei zwar nicht gänzlich verboten, aber nur z. B. über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt des 1. FC Köln erlaubt.

Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) droht eine kostenpflichtige Abmahnung. Gefordert wird in diesen Fällen neben einer Vertragsstrafe auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Abmahnung berechtigt?

Die Frage der Berechtigung der Abmahnung ist je nach Einzelfall positiv für den Abgemahnten zu beantworten. Aus der Vergangenheit haben wir den Erfahrungswert gesammelt, dass nicht jede Abmahnung berechtigt ist.

Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

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