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Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

  • 2 Minuten Lesezeit

In dieser Woche wurde mir erneut ein Mandant zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erteilt. Die Abmahnung datiert vom 27.04.2023 und enthält den bekannten Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot.

Lesen Sie hierzu auch meinen weiteren Ratgeberartikel:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-lentze-stopper-im-auftrage-der-1-fc-koeln-gmbh-co-kgaa_168932.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-lentze-stopper-rechtsanwaelte-im-auftrage-der-1-fc-koeln-gmbh-und-co-kgaa-193897.html

Vorwurf:

  • Keine Abbildung der ATGB
  • Öffentliches Anbieten des Tickets bei eBay Kleinanzeigen

Laut Ziffer 6a der ATGB des Vereins ist das Anbieten von Eintrittskarten über nicht vom Verein autorisierte Verkaufsplattformen untersagt:

„Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, 

aa) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom 1. FC Köln autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave) zum Kauf anzubieten, …“


Was wird gefordert?


  • Pauschaler Schadensersatz in Höhe von 750,00 EUR


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Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

Ratschläge:

  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!


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