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Abmahnung Lutz Schroeder für den Verband zum Schutz geistigen Eigentums

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Aktuell finden sich im Internet einige Berichte hinsichtlich einer Abmahnung von RA Lutz Schroeder für den Verband zum Schutz geistigen Eigentums. Nach den Berichten geht es um die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung der Urheberrechte eines Fotografen. Das Besondere daran ist, dass es um Bilder einer Creative Commons Lizenz gehen soll. Dies soll als Anlass genommen werden, sich mit den Ansprüchen bei der Verletzung von CC-Lizenzen genauer auseinanderzusetzen.

Was ist Creative Commons?

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte anbietet. Ganz konkret bietet CC Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können. CC ist dabei weder als Verwerter noch als Verleger von Inhalten tätig. CC ist demnach auch nicht Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern, die ihre Inhalte unter CC-Lizenzverträgen verbreiten wollen. Die CC-Lizenzverträge werden also von den Urhebern übernommen und in eigener Verantwortung verwendet – um gegenüber jedermann klarzustellen, was mit den Inhalten geschehen darf und was nicht. Man nennt solche an die Allgemeinheit gerichteten Standardlizenzen auch „Jedermannlizenzen“.

Was ist zu beachten?

Wer die Bilder nutzen will muss die Regeln der Nutzung einhalten. Dazu gehört dann je nach Lizenz etwa einen Link zu setzen und den Urheber zu nennen. Fairerweise muss man aber einräumen, dass diese Verträge schwer zu verstehen sind. Und die Bilder oft unter dem Schlagwort „Frei“ oder ähnliches im Internet angeboten werden.

Welche Folgen haben Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen der Creative Commons Lizenz?

Wer diese Nutzungsbedingungen nicht oder nur unvollständig einhält, darf das Bild nicht mehr nutzen – jedenfalls nicht ohne die Nutzungsbedingungen einzuhalten. Jedenfalls muss er sich strafbewehrt verpflichten die Nutzungsbestimmungen zukünftig einzuhalten. Das bedeutet grundsätzlich auch die Erstattung der Abmahnkosten – wobei die Höhe des Unterlassungsstreitwerts diskutabel ist. Bei der Frage des Schadensersatzes besteht aber nicht nur der Höhe nach sondern auch dem Grunde nach erheblicher Zweifel.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 W 72/16 v. 29.6.2016 negiert Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 W 72/16 v. 29.6.2016 hat den Schadensersatz bei Verletzung der CC Lizenz auf „Null“ gesetzt: „Den „objektiven Wert“ der Nutzung eines unter der D-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts hat der Senat in seinem Beschluss vom 31.10.2014 (6 U 60/14) mit Null angesetzt. Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, von dieser Bewertung abzuweichen. Der Kläger hat sein Lichtbild sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Nutzungen, d. h. insgesamt kostenlos zur Verfügung gestellt, so dass nicht ersichtlich ist, welchen wirtschaftlichen Sinn eine weitere entgeltliche Lizenzierung daneben haben könnte. Da das öffentliche Zugänglichmachen bereits kostenlos möglich ist, liefe eine weitergehende kostenpflichtige Lizenz letztlich nur darauf hinaus, sich als Lizenznehmer von den Bedingungen der D Lizenz zu befreien. Anhaltspunkte, die als Grundlage einer Schätzung nach § 287 ZPO dienen könnten, um den objektiven Wert einer solchen „Befreiung“ zu schätzen, sind nicht vorgetragen. Soweit der Kläger auf seine Lizenzkataloge, Korrespondenz und Rechnungen verweist, beziehen diese sich nicht nur allein auf 2015, sondern stellen zudem die Vergütung des Nutzungsrechts dar, obwohl der wirtschaftliche Wert einer entgeltlichen Lizenz allenfalls in der Befreiung von den Bedingungen liegen kann. Dieser Wert lässt sich jedoch im Wege der Lizenzanalogie nicht berechnen.“

Was sollte man nach Erhalt einer Abmahnung Lutz Schroeder für den Verband zum Schutz geistigen Eigentums tun?

Wenn Sie eine Lutz Schroeder Abmahnung erhalten haben, ist neben der Bearbeitung der üblichen Punkte: Neufassung der Unterlassungserklärung, Verhinderung der Verwirkung einer Vertragsstrafe etc. auch eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Schadensersatz – soweit er gefordert wird – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung erforderlich. Wenn Sie sich zu diesem Thema informieren möchten, nutzen Sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung.


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