Abmahnung Mahnaz Nikakhlagh durch A•Kanzlei Augsburg wegen DSGVO-Verstoß

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Mahnaz Nikakhlagh, Inhaberin des Beauty-Salons Maleficent Beauty, Mansteinstraße 50, 20253 Hamburg, lässt derzeit durch Herrn Rechtsanwalt Orhan Aykac aus der A•Kanzlei, Konrad-Adenauer-Allee 63, 65150 Augsburg, Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärung aussprechen.

Abmahnung Verstoß DSGVO

Die Abmahnung enthält zunächst langwierige Ausführungen über die in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Rechtsanwalt Aykac hat sich offenkundig ausführlich mit der DSGVO beschäftigt und zählt zahlreiche Pflichten auf, welche die Verordnung beinhaltet. Darüber hinaus erlaubt sich Rechtsanwalt Aykac, auch darauf hinzuweisen, welche Geldbußen die DSGVO im Höchstfalle vorsieht. 

Schließlich zählt Rechtsanwalt Orhan Aykac zahlreiche Angaben auf, welche von einem Website-Betreiber nach der DSGVO vorzuhalten sind. 

Schließlich werden auch noch Grundzüge der Abmahnung erklärt und dann der Vorwurf eines Datenschutzverstoßes gemacht. 

Rechtsanwalt Aykac fordert für seinen Mandanten die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 7.500,00 EUR.

Abmahnung durch Mahnaz Nikakhlagh (Maleficent Beauty)

Zur Abmahnung berufen fühlt sich Frau Mahnaz Nikakhlagh, die in Hamburg-Eimsbüttel den Beauty Salon Maleficent Beauty betreibt. Ausweislich ihres Internetauftritts führt sie dort Augen-Make-up, Nageldesign und weitere Dienstleistungen durch. Auffällig ist, dass sich Frau Mahnaz Nikakhlagh offenkundig auf die Fahnen geschrieben hat, für eine ordentliche Durchsetzung des Datenschutzrechts in Deutschland zu sorgen. Aus diesem Grunde spricht sie zahlreiche Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO aus. Anscheinend fühlt sich Frau Mahnaz Nikakhlagh in ihren wettbewerbsrechtlichen Interessen dadurch berührt, dass beispielsweise ein Friseursalon in München keine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung auf seiner Website vorhält. Ob dies am Ende tatsächlich einen Wettbewerbsverstoß darstellt, ist mehr als fraglich.

Wettbewerbsrelevanz von Datenschutzverstößen

Ob Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wettbewerbsrechtlich relevant sind, wird erst noch zu entscheiden sein. Es gibt zahlreiche Stimmen für diese Annahme, aber auch zahlreiche gewichtige Stimmen dagegen. 

Als Experten im Datenschutzrecht beraten und vertreten wir Sie gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO erhalten haben. Gerne können Sie uns hierzu jederzeit ansprechen.


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