Abmahnung Marko Schiek – € 1.300 für Purzel Video

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Hier finden Sie Tipps, was Sie gegen eine Abmahnung von Marko Schiek und die Forderung von € 1.300 tun können.

Nicht zahlen und nicht unterschreiben. Lesen Sie hier, was Sie tun müssen.

Die Purzel Video GmbH lässt momentan wieder Abmahnungen wegen eines Pornofilms, der in Internettauschbörsen illegal verbreitet worden sein soll, aussprechen. Hiermit ist der Rechtsanwalt Marko Schiek beauftragt.

Die angeschriebenen Anschlussinhaber sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und zur Abgeltung aller Ansprüche € 1.300 bezahlen.

Wann faftet der Anschlussinhaber und wann nicht?

Der Anschlussinhaber haftet nur dann, wenn er Täter oder Mittäter war oder er seinen Internetanschluss Dritten überlassen bzw. seine Zugangsdaten weitergegeben hat und dabei Pflichten verletzt hat. Dann haftet er als Störer.

Die Pflichten des Anschlussinhabers variieren je nach Konstellation vor Ort. Gegenüber minderjährigen Kindern bestehen Verbots- und Belehrungspflichten, gegenüber der Ehefrau und anderen Erwachsenen sind sich die Gerichte uneinig. Die Sach- und Rechtslage ist im Einzelfall zu prüfen. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, darunter hunderte der Kanzlei Marko Schiek.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisierte Kanzlei
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  • Erfahrung seit mehr als 17.000 Abmahnungen

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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