Abmahnung Meissner & Meissner Anwaltskanzlei im Auftrag der Pumpkin and Honey Bunny UG

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Schreiben der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin im Auftrag der Pumpkin and Honey Bunny UG wegen der Marke „Party Animal“

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Pumpkin and Honey Bunny UG durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der geschützten Marke „Party Animal“. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe auf der Verkaufsplattform Amazon Waren angeboten und diese mit „Party Animal“ bezeichnet. Die Benutzung der Bezeichnung für Produkte der gleichen bzw. ähnlichen für die Marke eingetragene Warenklasse stellt nach Ansicht der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei jedoch eine Markenrechtsverletzung dar.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird der Betroffene zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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