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Abmahnung Motion E-Services GmbH (Schmuddelwedda) durch CBH Rechtsanwälte

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Im Rahmen einer Ersteinschätzung wurde mir eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Motion E-Services GmbH vom 27.04.2021 zur Prüfung vorgelegt. In dem Abmahnschreiben wird die Verletzung von Urheberrechten der Motion E-Services GmbH gerügt. Konkret geht es um vermeintlich durch die Agentur SPICE media production Kft. erstellte Produktfotos für den Onlinevertreib der eigenen Textilprodukte der Marke Schmuddelwedda.

Lesen Sie hierzu auch:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-cbh-rechtsanwaelte-im-auftrage-der-motion-e-services-gmbh_184900.html 

Der Abgemahnten wird die Verwendung einer Fotografie einer Jacke der Marke Schmuddelwedda ohne Zustimmung der Motion E-Services GmbH über die Plattform eBay Kleinanzeigen vorgeworfen.

In den vorformulierten Erklärungen wird folgendes gefordert:

Unterlassungserklärung

  • Strafbewehrtes Versprechen die unerlaubte Verwendung des Produktbildes nicht zu wiederholen

Verpflichtungserklärung

  • Abmahnkosten (1.000€ Streitwert) 159,94 EUR
  • Testkaufkosten 229,60 EUR
  • Auskunft

Vorsicht ist geboten!

Erteilen Sie nicht ohne anwaltliche Hilfe unbedacht die geforderte Auskunft. Die Angaben, die Sie machen verwertet die Gegenseite zur Bemessung des in der Abmahnung nur dem Grunde nach geltend gemachten Lizenzschadensersatz. Die in der Folge geforderten Kosten des Lizenzschadensersatzes übersteigen die reinen Abmahnkosten um ein Vielfaches.

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